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Betäubungsmittelstrafrecht

Das Strafrecht auf dem Gebiet des Betäubungsmittelgesetzes ist ein Rechtsgebiet, in dem man als Beschuldigter in ganz besonderer Weise auf die Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger angewiesen ist.

Unabhängig von der Art der Droge und der Menge ist es im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechtes unerläßlich, bereits im Ermittlungsverfahren einen spezialisierten Anwalt einzuschalten um zu verhindern, daß gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Polizei Aussagen gemacht werden, die sich im späteren Gerichtsverfahren als Nachteil für den Mandanten herausstellen.

Häufig gehen Ermittlungsverfahren bei Drogenkriminalität einher mit einer Überwachung von Festnetz- und Mobiltelefonen, Observationen, Hausdurchsuchungen, dem Einsatz von verdeckten Ermittlern und im schlechtesten Fall einer Inhaftierung.

Die Beschuldigten müssen weiterhin - neben diesen Maßnahmen - damit rechnen, daß ihnen erhebliche Strafen und gegebenenfalls der Verlust der Fahrerlaubnis drohen. Vor allem sogenannte „Lebensbeichten“ von im Ermittlungsverfahren ebenfalls Beschuldigten können später in einem Gerichtsverfahren erhebliche Probleme bereiten, da diese als Kronzeugen auftreten.


Amely Schweizer
Fachanwalt für Strafrecht
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