24H - NOTRUF
0177 7155 625
Notruf

Jugendstrafrecht

Jugendliche von 14 Jahren bis 18 Jahren sowie Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren – die nach Gesamtwürdigung ihrer Persönlichkeit zur Zeit der Tat einem Jugendlichen gleichstehen – werden bei strafrechtlichen Verfehlungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verurteilt.
Jugendstrafverfahren unterscheiden sich in erheblichem Maße von normalen Strafverfahren. Zum einen ist von Beginn an die Jugendgerichtshilfe (JGH) involviert. Diese wird im Verfahren ebenfalls angehört und kann eigene Vorschläge zum Strafmaß für die Jugendlichen machen.

Zum anderen ist der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht vorherrschend. Aus diesem Grunde bietet das Jugendgerichtsgesetz eine große Fülle an Sanktionen, die an diesem Gedanken ausgerichtet sind. So kann das Gericht nach seiner Einschätzung der Gesamtpersönlichkeit des Jugendlichen die Maßnahmen ergreifen, die es erzieherisch für sinnvoll hält, z.B. als Weisung an den Jugendlichen – in einem Heim zu wohnen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, sich um einen Täter- Opfer- Ausgleich zu bemühen – oder Hilfe zur Erziehung für die Eltern zu gewähren.

Das Gericht kann weiterhin Angeklagten auferlegen, Arbeitsstunden oder Schadenswiedergutmachung zu leisten oder gegen ihn einen Arrest verhängen. Bei besonders schweren Straftaten oder erheblichen Vorstrafen kann das Gericht als ultima ratio den Angeklagten auch zu Jugendstrafe verurteilen.
Der Bereich des Jugendstrafrechtes bietet gerade aufgrund des weiten Spektrums an unterschiedlichen Sanktionen ein weites Feld für die Verteidigung. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist es außerordentlich wichtig, möglichst frühzeitig in einem laufenden Ermittlungsverfahren einen versierten Strafverteidiger einzuschalten, der durch Ausschöpfung des Sanktionsrahmens eine optimale Verteidigung des Jugendlichen unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens auszuschöpfen weiß.

Rechtsanwältin Schweizer ist durch jahrelange Tätigkeit im Bereich des Jugendstrafrechtes auf diese Fälle spezialisiert. Sollte gegen Ihren Sohn oder Ihre Tochter ein Jugendstrafverfahren geführt werden, zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


Amely Schweizer
Fachanwalt für Strafrecht
Bahnhofstraße 60
70806 Kornwestheim / Stuttgart
Notrufnummer: 01777155625
Telefon: 07154 15 56 25
Telefax: 07154 15 56 26
E-Mail schreiben
Kontakt Button

News / Aktuelles

COVID-19
Aufgrund der aktuellen Situation weißt Ihre Stuttgarter Fachanwältin für Stra...
Freispruch vom Vorwurf des erpresserischen Menschenraubes
Den drei Angeklagten wurde vorgeworfen, den Geschädigten unter einem Vorwand in...
Milde Strafe für Messerstecher
Ihre Fachanwältin für Strafrecht in Stuttgart verteidigt auch in Kapitalstrafsa...