Verkehrsstrafrecht
Zum Beschuldigten eines Verkehrsdeliktes kann jeder werden.So gehören folgende Delikte zum Verkehrsstrafrecht:
- Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht/ Fahrerflucht gem. § 142 StGB)
- Die vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (gilt auch für Fahrradfahrer!)
- Die Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Die fahrlässiger Körperverletzung und die unterlassene Hilfeleistung, §§ 229, 323c StGB
- Das Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
Amely Schweizer
Fachanwalt für Strafrecht
Bahnhofstraße 60
70806 Kornwestheim / Stuttgart
Notrufnummer: 01777155625
Telefon: 07154 15 56 25
Telefax: 07154 15 56 26
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