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Notruf

Verkehrsstrafrecht

Zum Beschuldigten eines Verkehrsdeliktes kann jeder werden.

So gehören folgende Delikte zum Verkehrsstrafrecht:

  • Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht/ Fahrerflucht gem. § 142 StGB)
  • Die vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (gilt auch für Fahrradfahrer!)
  • Die Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  • Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  • Die fahrlässiger Körperverletzung und die unterlassene Hilfeleistung, §§ 229, 323c StGB
  • Das Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
Sollten gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer solchen Straftat eingeleitet worden sein, so machen Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei. Hierzu sind Sie auch nicht verpflichtet. Nehmen Sie stattdessen Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich eine erste Einschätzung Ihrer Situation geben.

Amely Schweizer
Fachanwalt für Strafrecht
Bahnhofstraße 60
70806 Kornwestheim / Stuttgart
Notrufnummer: 01777155625
Telefon: 07154 15 56 25
Telefax: 07154 15 56 26
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