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Wichtige Informationen Ihres Strafverteidigers in Stuttgart

Hier erhalten Sie von Ihrem Strafverteidiger in Stuttgart eine Auswahl von verschiedenen Informationen zum Strafrecht im Überblick:

Rechtsbehelfe im Strafrecht

Wir geben Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick über die wesentlichen und in der Praxis wichtigsten Möglichkeiten der Anfechtung strafrechtlicher Entscheidungen:
  • Sollten Sie einen Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten haben können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Strafbefehls Einspruch bei dem Gericht einlegen, das den Strafbefehl erlassen hat.
  • Gegen Urteile des Amtsgerichts können wir binnen einer Frist von einer Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht Berufung einlegen, welches das Urteil erlassen hat.
  • Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichtes und Oberlandesgerichtes sowie gegen zweitinstanzliche Berufungsurteile des Landgerichtes können wir innerhalb einer Frist von einer Woche ab Urteilsverkündung Revision bei dem Gericht einlegen, welches das Urteil erlassen hat. Die Revision muß innerhalb einer weiteren Frist von einem Monat nach Ablauf der Einlegungsfrist bzw. der Urteilszustellung begründet werden. Diese Revisionsbegründung kann nur durch einen Strafverteidiger erfolgen.
Wenn Sie zu den Rechtsbehelfen Fragen haben, nehmen Sie über das Kontaktformular der Homepage oder telefonisch Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger in Stuttgart auf.

Kosten der Strafverteidigung

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG), einsehbar auf der Homepage des Bundesjustizminiseriums, www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg/gesamt.pdf, oder nach einer Vergütungsvereinbarung.

Desweiteren haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, d.h. die Gebühren eines Strafverteidigers werden zunächst von der Landeskasse übernommen. Der Beschuldigte kann als Pflichtverteidiger auch einen Verteidiger seines Vertrauens vorschlagen. Das Gericht wird in der Regel diesem Wunsch nachkommen und den Wahlverteidiger des Beschuldigten beiordnen.
Als Ihr Strafverteidiger in Stuttgart stehen wir Ihnen selbstverständlich bei Rückfragen zur Verfügung.

Hinweise für die Untersuchungshaft/ die jeweiligen Internetadressen der Justizvollzugsanstalten in Baden- Württemberg.


Amely Schweizer
Fachanwalt für Strafrecht
Bahnhofstraße 60
70806 Kornwestheim / Stuttgart
Notrufnummer: 01777155625
Telefon: 07154 15 56 25
Telefax: 07154 15 56 26
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