<< Strafe bei Drogenhandel | Milde Strafe für Messerstecher >> |
Freispruch vom Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahles
Ein ganz seltsamer Fall:
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe sich durch Anbohren des Schließzylinders gewaltsam Zutritt zur Wohnung einer Bekannten verschafft um dort einen Fernseher im Wert von € 50,00 zu stehlen. Vermutlich um diesen weiterzuverkaufen. Zurückgelassen wurde jedoch das Hinterteil des Fernsehers. Der Angeklagte habe dann netterweise das beschädigte Türschloß ausgewechselt und die neuen Schlüssel in einem Briefumschlag in den Briefkasten seiner Bekannten geworfen, versehen mit einer Nachricht, dies sei eine "Warnung".
Auf die Spur des Angeklagten kam die Polizei, weil sich dessen Fingerabdrücke auf dem Briefumschlag befunden hatten.
Die Hauptverhandlung konnte die Vorwürfe nicht bestätigen. Rechtsanwältin Schweizer - Ihr Anwalt Strafrecht Stuttgart - konnte einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen erreichen!
Der Angeklagte hatte glaubhaft vorgebracht, daß seine Fingerabdrücke nur deshalb auf dem Briefumschlag vorzufinden waren, weil er bei seinen zahlreichen Besuchen bei seiner Bekannten deren Wohnung aufgeräumt habe. Bei einer dieser Aufräumaktionen müsse er auch die Briefumschläge berührt haben.
Da der Sachverhalt ansonsten auch sehr dubios war und keine sonstigen Beweismittel vorhanden waren, reichte dies der Richterin nicht für eine Verurteilung.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe sich durch Anbohren des Schließzylinders gewaltsam Zutritt zur Wohnung einer Bekannten verschafft um dort einen Fernseher im Wert von € 50,00 zu stehlen. Vermutlich um diesen weiterzuverkaufen. Zurückgelassen wurde jedoch das Hinterteil des Fernsehers. Der Angeklagte habe dann netterweise das beschädigte Türschloß ausgewechselt und die neuen Schlüssel in einem Briefumschlag in den Briefkasten seiner Bekannten geworfen, versehen mit einer Nachricht, dies sei eine "Warnung".
Auf die Spur des Angeklagten kam die Polizei, weil sich dessen Fingerabdrücke auf dem Briefumschlag befunden hatten.
Die Hauptverhandlung konnte die Vorwürfe nicht bestätigen. Rechtsanwältin Schweizer - Ihr Anwalt Strafrecht Stuttgart - konnte einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen erreichen!
Der Angeklagte hatte glaubhaft vorgebracht, daß seine Fingerabdrücke nur deshalb auf dem Briefumschlag vorzufinden waren, weil er bei seinen zahlreichen Besuchen bei seiner Bekannten deren Wohnung aufgeräumt habe. Bei einer dieser Aufräumaktionen müsse er auch die Briefumschläge berührt haben.
Da der Sachverhalt ansonsten auch sehr dubios war und keine sonstigen Beweismittel vorhanden waren, reichte dies der Richterin nicht für eine Verurteilung.
Eingestellt am 02.04.2014 von A. Schweizer
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.