Opferanwalt und Nebenklage
Dem Verletzten einer Straftat stehen viele Rechte zu, die möglichst früh geltend gemacht werden sollten. Opfer fühlen sich nicht selten alleingelassen und sind oft ratlos und hilflos.
Es geht mir darum, den Opfern bei Ihrem Weg beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Dies ist insbesondere auch bereits in frühen Stadien der Verfahren notwendig. Ich begleite die Opfer daher bereits bei der Erstattung der Strafanzeige gegen den Täter oder zu den polizeilichen Vernehmungen.
In der Vorbereitung und im Verlauf des Hauptverfahrens stelle ich die notwendigen Anträge zum Schutz und im Interesse meiner Mandanten. Selbstverständlich werden die Opfer in der Nebenklage auch vor Gericht vertreten, damit im Interesse der Geschädigten Einfluß auf den Verlauf und den Ausgang des Strafverfahrens gegen den Täter genommen werden kann.
Darüberhinaus berate ich umfänglich über die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen in Verbindung mit dem Strafverfahren oder in einem gesonderten Verfahren vor dem Zivilgericht, sowie die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Wichtig ist zu wissen, daß die Opfer von besonders schwerwiegenden Straftaten das Recht haben, sich einen Rechtsanwalt als Opferanwalt bestellen zu lassen, wobei die Anwaltskosten von der Landeskasse getragen werden. Gleich dem Täteranwalt wird der Opferanwalt wie ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
Ich biete Ihnen selbstverständlich auch Kontakte zu Opferschutzorganisationen, die mit zahlreichen psychologischen Maßnahmen den Opfern Wege aus Ihrer Situation aufzeigen.
Für den Fall, daß Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sollten Sie schnellstmöglichst mit uns in Kontakt treten. Nutzen Sie hierzu den Kontaktbutton.
Fachanwalt für Strafrecht
Bahnhofstraße 60
70806 Kornwestheim / Stuttgart
Notrufnummer: 01777155625
Telefon: 07154 15 56 25
Telefax: 07154 15 56 26
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